Incomings – Wer ist das?
Der Begriff Incomings umfasst all jene ausländische StaatsbürgerInnen, die zu einem bestimmten Zweck nach Österreich kommen, etwa um zu arbeiten oder zu studieren.
Im Zusammenhang mit dem Projekt HTL4Europe meint der Begriff „Incomings“ Personen aus dem Ausland, die in Aus- und Weiterbildung sind und für eine befristete Zeit nach Österreich kommen, um hier ein Praktikum zu absolvieren.
Welche Vorteile hat Ihr Betrieb,
wenn Sie Incomings beschäftigen?
- Ausländische MitarbeiterInnen fördern internationale Kontakte und sind ein Beweis für die Mobilität und Flexibilität eines Unternehmens.
- Dem Betrieb steht kurzfristig eine zusätzliche Arbeitskraft zur Verfügung.
- Ein kultureller Austausch kann eine wesentliche Bereicherung für ein Unternehmen sein und die kulturellen und sozialen Kompetenzen der MitarbeiterInnen steigern.
Welche Möglichkeiten von Beschäftigungsverhältnissen gibt es für Incomings im Projekt HTL4Europe?
Praktikum
Ein echtes Praktikum absolvieren SchülerInnen und StudentInnen, in deren Ausbildung ein Praktikum verpflichtend vorgesehen ist. Im Vordergrund der Tätigkeit stehen daher die Lern- und Ausbildungszwecke. Die Anforderungen an das Praktikum sind in den jeweiligen Lehr- und Ausbildungsplänen festgehalten.
Die/Die PraktikantIn hat keinen Anspruch auf Entgelt.
Volontariat
Ein Volontariat ist ein Ausbildungsverhältnis, das dazu dient, bereits in der Theorie erworbene Kenntnisse in der Praxis umzusetzen und zu erweitern.
Für VolontärInnen besteht weder Arbeitspflicht noch Entgeltanspruch.
Lehrlingsaustausch
Ein Lehrling eines anderen Landes ist für einen befristeten Zeitraum in einem österreichischen Betrieb tätig. Das Vertragsverhältnis mit dem Lehrbetrieb im Heimatland bleibt aufrecht, d.h. Sozialversicherung, Bezahlung, etc. werden über den Heimatbetrieb geregelt.
Praktikum, Volontariat oder Lehrlingsaustausch?
Eine belgische Schülerin der Fachrichtung Elektrotechnik muss im Laufe ihrer schulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren. Sie tut dies in einem facheinschlägigen Betrieb in Österreich.
Da die Schülerin kein Entgelt erhält, handelt es sich in diesem Fall um ein echtes Praktikum. Da sie keine Bezahlung erhält, ist keine Meldung bei der Sozialversicherung notwendig. Die Schülerin ist während ihrer Tätigkeit unfallversichert, der/die ArbeitgeberIn muss dafür keine Beiträge leisten. Der/Die ArbeitgeberIn muss die im Lehrplan festgehaltenen Anforderungen an das Praktikum aufbewahren. Dies ist wichtig, falls es zu einer Überprüfung kommt!